Hinweisformular gem. EU-RL 2019/1937
Hinweise über Rechtsverstöße können anonym oder unter Angabe von Namen und/oder E-Mail Adresse gemeldet werden. Die Meldung ergeht direkt und einzig alleine an Chief Compliance Officer Michael Mayr. Alle Meldungen werden dokumentiert und weiter verfolgt. Wenn Sie den Hinweis unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail Adresse abgegeben, wird innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung gegeben.
Es wird garantiert, dass gegenüber dem Hinweisgeber oder der Hinweisgeberin keine Repressalien aufgrund des Hinweises ergriffen werden, wenn dieser oder diese hinreichend Grund zur Annahme hatte, dass die gemeldete Information zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprach.